Coaching-Aktivitäten. Beispielsweise werden von uns beratene Führungskräfte
und Entscheidungsvorbereiter auf Wunsch eingangs in der Gruppe informiert über:
Dieser Vortrag ist auch als Thema des Abends geeignet, wenn z. B. Banken die
regionale Wirtschaft einladen. Je nach Situation empfiehlt
es sich u. U., hier eine Veranstaltung wie z. B.
vorzuschalten. Häufig werden auch Kurzfassungen der Seminare gewünscht, u.a.
wobei letztere gleich als Unterweisung gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz
ausgeführt werden können. Aktuell sind weiterhin die folgenden Themen:
Lassen Sie uns wissen, was Sie brauchen! Wir beraten Sie gerne.