Ingenieurbüro Baum

Arbeitssicherheit

Unsere Sicherheitsingenieure und anderen Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterliegen strengen Maßstäben hinsichtlich Aus- und Fortbildung sowie praktischer Erfahrung. Ihr Einsatz wird branchenbezogen optimiert.

Sie unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz vor allem bei der Unfallverhütung. Sie helfen ihm, seiner Verantwortung in der richtigen Weise nachzukommen. Dabei beraten sie, überprüfen und beobachten - z. B. bei Begehungen - die sicherheitstechnische Situation. Sie wirken darauf hin, daß sich alle Personen sicherheitsgerecht verhalten. Das vermeidet nicht nur menschliches Leid, sondern bringt auch erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich.

Dazu gehört auch, was heute meist unter Ergonomie-Beratung verstanden wird - das persönliche Einstellen der Bildschirmarbeitsplätze von Beschäftigten. Sicherheitsingenieure haben zudem die Arbeitgeber bei der Gestaltung der Arbeitsplätze zu beraten. Dabei fehlen manchmal praxistaugliche Arbeitsmittel. So muss man auch schon einmal eine extrem leichte Stützbrücke bauen, damit in Gewächshäusern breite Beete liegend in der Mitte gepflegt werden können. Meist ist es aber sinnvoll, die menschengerechten Arbeitsmittel in Serie zu produzieren. Deswegen wurde der folgende Bereich „Ergonomie“ insbesondere für die Beratung von Herstellern eingerichtet.



Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere


1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei


a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,


b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,


c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,


d) der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,


e) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,


2. die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,


3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit


a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,


b) auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,


c) Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,


4. darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.


 


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